Elektroaltgeräte
Die Rücknahme von Elektroaltgeräten (EAG) hat im deutschen Einzelhandel Tradition. Bundesweit nehmen seit Jahren große Handelshäuser auf freiwilliger Basis Elektroaltgeräte zurück. Obwohl es hierzu in der Vergangenheit keine gesetzliche Verpflichtung gab, betrachten dies die Händler als wichtigen ökologischen Beitrag und als Service am Kunden. Auf diese Weise konnte der Handel mit dazu beigetragen, dass lt. UBA das EU-Ziel für 2016 (45 Prozent) bereits 2010 erreicht wurde. Ab 24. Juli 2016 gilt in Deutschland eine Rücknahmepflicht für EAG.